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"Länder in Nord- und Südamerika, Japan und Australien haben die Masern als einheimische Krankheit längst eliminiert. Auch in Deutschland wäre das möglich, würden mehr Menschen geimpft." - vfa unterstützt die Steigerung der Impfquoten in Deutschland.

Gemeinsam sagen wir Masern den Kampf an!

"Länder in Nord- und Südamerika, Japan und Australien haben die Masern als einheimische Krankheit längst eliminiert. Auch in Deutschland wäre das möglich, würden mehr Menschen geimpft." - vfa unterstützt die Steigerung der Impfquoten in Deutschland.
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"Länder in Nord- und Südamerika, Japan und Australien haben die Masern als einheimische Krankheit längst eliminiert. Auch in Deutschland wäre das möglich, würden mehr Menschen geimpft." Der vfa – Verband Forschender Arzneimittelhersteller-unterstützt Maßnahmen, um die Impfquoten in Deutschland zu steigern.

Wie findet die Krankheit den Weg zu uns?

Masern ist eine höchst ansteckende Krankheit. Bereits bei kurzem Kontakt kann die Krankheit durch Tröpfcheninfektion weitergegeben werden. Was heißt das? Der Virus überträgt sich vor allem durch Keime beim Ein- und Ausatmen, über Husten, Sprechen und Niesen.

Wie merkt man, dass man an Masern leidet?

Bei Masern handelt es sich um eine Virusinfektion, die in zwei Schritten abläuft. Der erste Schritt beginnt mit Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen und einem trockenen Husten. Außerdem bilden sich kleine, rote Flecken an der Mundschleimhaut.

Nach einem Zeitraum von etwa drei bis sieben Tagen kommt es dann zum zweiten Schritt der Krankheit. In dieser Zeit steigt das Fieber nochmals steil an und hellrote Flecken bilden sich auf dem Körper, beginnend bei den Ohren. Beim Nachlassender Symptome, kommt es oft zur Schuppung der Haut.

Wie kann man Masern den Kampf ansagen?

Ganz einfach: durch Impfungen! Zwar wurde im Sommer 2017 vom Bundesministerium für Gesundheit eine Impfpflicht beschlossen - vor allem, um Kinder in Schulen und Kindergärten zu schützen, dennoch traten laut des Robert Koch Instituts im Jahr 2018 circa 550 Masernfälle in Deutschland auf. Die Impfpflicht gilt für Kinder, Personal von Kinderbetreuung, Schulen und Kitas, medizinisches Personal, sowie Flüchtlinge und Asylbewerber. Dies alles soll die Zahl der Ausbrüche von Maserneingrenzen und reduzieren.

Im November 2019 wurde vom Bundestag beschlossen, dass bis zum 31. Juli 2021 die Masernimpfung oder eine vergangene Masernerkrankung durch ein ärztliches Attest nachzuweisen ist. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, können Geldstrafen verhängt werden oder Kinder von Schulen oder Kindergärtenausgeschlossen werden.

Der vfa warnt, dass die Impfpflicht allein nicht reiche. Auch die Zusammenarbeit von Haus-, Kinder- und Frauenärzten für regelmäßige Impf-Checks und Erinnerungen ihrer Patienten ist nötig, um Masern zu bekämpfen. Das Bekämpfen einer so ansteckenden Krankheit ist nur durch eine Herdenimmunität möglich. Dies bedeutet: je mehr sich impfen lassen, desto höher ist der Schutz. Denn durch die Impfung schützt man nicht nur sich selbst, sondern auch seine Mitmenschen, die man dann nicht mehr anstecken kann.

Wussten Sie schon, dass …

·        Masern beim Gesundheitsamt meldepflichtig sind.

·        man nur einmal im Leben an Masern erkranken kann.

·        schwangere Frauen, die den Antikörpergegen Masern besitzen, diesen über die Nabelschnur auf das ungeborene Kind übertragen. Dieser Schutz kann bis zum sechsen Lebensmonat anhalten.

Was können Sie tun?

Sind alle Ihre Impfungen auf dem neusten Stand? Wann haben Sie sich das letzte Mal impfen lassen? Wissen Sie, in welchem Abstand man sich impfen lassen muss? Lassen Sie sich von Ihren Ärzten beraten und frischen sie ggf. ihre Impfungen wieder auf.

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