Seit dem 1. April 2002 ist die Sterbehilfe in den Niederlanden gesetzlich geregelt. Seitdem ist es den Ärzten dort erlaubt aktive Sterbehilfe bei Personen ab dem 12. Lebensjahr zu leisten. Die Niederlande stellt somit das erste Land dar, indem die aktive Sterbehilfe legalisiert worden ist. Bevor aktive Sterbehilfegeleistet werden kann, müssen einige Punkte erfüllt sein. Der Patient muss den Wunsch nach Beendigung seines Lebens nach reiflicher Überlegung und unterfreiem Willen äußern. Des Weiteren muss ein Arzt feststellen, dass keine Aussicht auf Besserung besteht und den Patienten seine Situation nach bestem Fachwissen erklären. Außerdem müssen beide zusammen zu der Überzeugung gekommen sein, dass alle anderen Möglichkeiten hinreichend erschöpft worden sind. Zum Schluss muss die Tötung oder die Hilfe zur Selbsttötung nach aktuellem medizinischem Stand fachgerecht durchgeführt werden.
Seit der Einführung der aktiven Sterbehilfe ist die Anzahl der Fälle von aktiver Sterbehilfe um ca. 10% gestiegen. Die größte Anzahl an Personen, die diese Möglichkeit in Anspruch nahm waren terminal kranke Krebspatienten.
Obwohl viele die aktive Sterbehilfe befürworten, insbesondere im Bezug zu terminal krebskranken Personen, so gibt auch Kritiker. Insbesondere den Fakt, dass Sterbehilfe für demenzerkrankte Personen nicht mehr an deren aktuelle Einwilligungsfähigkeit, sondern an eine frühere Patientenverfügung gekoppelt ist, kritisieren viele Ärzte.
Desweitern mahnen einige Ärzte an, dass psychisch schwer kranke Personen, die nach Sterbehilfe fragen, diesen Wunsch äußern, weil der Todeswunsch ein Symptomihrer Krankheit sei. Aufgrund dieser Problematik besteht für die Ärzte auch immer die Möglichkeit die aktive Sterbehilfe zu verweigern. Tritt dieser Fall ein, so kann sich der Patient noch an sogenannte „Lebensenden Kliniken“ wenden.
Obwohl die Sterbehilfe seit 15 Jahren in den Niederlanden erlaubt ist, ist die Debatte darum noch am Laufen. Die Diskussionen darüber, zu welchem Zeitpunkt ein Leben nicht mehr lebenswert ist und inwieweit die Beendigung des Lebens die freibestimmteste, unabhängigste Entscheidung eines Individuums sein kann, ist immer noch Ziel des öffentlichen Diskurses.
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