Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in der Regel folgende zwei Therapieverfahren:
Verhaltenstherapie (übendes Verfahren, mehr an der aktuellen Lebenssituation orientiert)
Psychoanalyse (Schwerpunkt liegt auf der Bewältigung von Kindheitserfahrungen)
Wenn Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, sollten Sie vorab klären, ob bzw. welche Therapieverfahren übernommen werden.
Es gibt keine Forschungsergebnisse, die sicher belegen können, dass eines der beiden Therapie- verfahren bei einer Depression dem anderen überlegen ist. Lassen Sie sich am besten von Ihrem behandelnden Arzt beraten.
Kontaktadressen:
Eine Liste mit Adressen von Psychotherapeuten, die eines der beiden Therapieverfahren anbieten und deren Leistungen von der Kasse übernommen werden, können Sie sich von Ihrer Krankenkasse zuschicken lassen. Anhand dieser Liste müssen Sie die Therapeuten in Ihrer Nähe anrufen und nachfragen, ob bzw. wann ein Therapieplatz frei ist. Es kann sein, dass Sie längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bis Sie einen freien Therapie-
platz finden. Schneller geht es in der Regel, wenn Sie eine Therapie bei einem Ausbildungskandidaten zum Psychotherapeuten machen. Diese Plätze werden über Ausbildungsinstitute vermittelt. Adressen solche Ausbildungsinstitute in Ihrer Nähe finden Sie beispielsweise im Telefonbuch oder im Internet.
Medikamentöse Behandlungsansätze
Antidepressiva werden nach ihrem Wirkmechanismus und ihrer chemischen Struktur in verschiedenen Gruppen eingeteilt. Sie unterscheiden sich sowohl in ihrer Wirksamkeit als auch in ihren Nebenwirkungen teilweise deutlich. Alle Antidepressiva haben eine Wirkung auf die Stimmung (stimmungsaufhellend), den Antrieb (Schwung, Elan) und den Schlaf. Sie unterscheiden sich jedoch darin, ob sie mehr antriebssteigernd oder beruhigend sind und in welchem Bereich der Schwerpunkt ihrer Wirksamkeit liegt.
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